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   OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11   

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OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11 (https://dejure.org/2012,24519)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 30.05.2012 - 2 EO 890/11 (https://dejure.org/2012,24519)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 2 EO 890/11 (https://dejure.org/2012,24519)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 33 Abs 2
    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung einer Stelle des Präsidenten eines Landgerichts; Konkurrentenstreit; dienstliche Beurteilung nach Beförderung; höheres Statusamt; Beförderungshierarchie

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung einer Stelle des Präsidenten eines Landgerichts

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Konkurrentenstreit über die Besetzung einer Stelle des Präsidenten eines Landgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkurrentenstreit über die Besetzung einer Stelle des Präsidenten eines Landgerichts

  • Justiz Thüringen

    Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung einer Stelle des Präsidenten eines Landgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Konkurrentenstreit über die Besetzung einer Stelle des Präsidenten eines Landgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Heraufsetzen der Gesamtnote bei erstmaliger Beurteilung nach einer Beförderung ist nicht zu beanstanden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 119
  • BeckRS 2012, 58713
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11
    Zugleich müssen die Aussichten des Betroffenen, in einem neuen rechtmäßigen Verfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sein (vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - ThürVBl 2011, 245 m. w. N.; BVerfG, z. B. Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 1524; BVerwG, z. B. Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695).

    Kommt der Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren weitgehend die Bedeutung der Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu, ist die gerichtliche Überprüfung auch nicht lediglich auf eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage beschränkt; vielmehr ist grundsätzlich eine eingehende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Anspruchs auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl geboten (vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 25. August 2010 - 2 EO 735/09 - BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927; BVerwG, z. B. Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695).

    Wird der Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, ergibt sich daraus regelmäßig kein Anspruch auf Beförderung oder Vergabe des begehrten Dienstpostens; der unterlegene Bewerber kann aber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695, m. w. N.).

    Der Fehler kann sowohl in der Qualifikationsbeurteilung des Beamten bzw. Richters als auch in derjenigen des erfolgreichen Bewerbers oder im Leistungsvergleich zwischen den Bewerbern liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 -, NJW 2011, 695, m. w. N.).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11
    Das Bundesverfassungsgericht habe dies in dem Beschluss vom 20. März 2007 (2 BvR 2470/06) im Grundsatz bestätigt, jedoch verlangt, dass auch die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen seien.

    Ein Rechtssatz, dass dem Inhaber des höheren Statusamtes auch bei formal schlechterer Beurteilung grundsätzlich der Vorzug gegeben werden muss, lässt sich Art. 33 Abs. 2 GG nicht entnehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 und vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - NVwZ 2011, 1191).

    Der statusrechtlichen Besserstellung des Beigeladenen kommt somit Aussagekraft nicht nur im Hinblick auf die Verwaltungstätigkeit zu (vgl. so allein im Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 2470/06), sondern auch im Hinblick auf die Rechtsprechungstätigkeit.

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11
    Zugleich müssen die Aussichten des Betroffenen, in einem neuen rechtmäßigen Verfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sein (vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - ThürVBl 2011, 245 m. w. N.; BVerfG, z. B. Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 1524; BVerwG, z. B. Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695).

    Eine solche mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht zu vereinbarende Beurteilungspraxis (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - BVerfGK 1, 292 und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398) ist weder gerügt worden noch bestehen sonst hierfür Anhaltspunkte.

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11
    Der Beamte bzw. Richter kann beanspruchen, dass der Dienstherr das ihm bei der zu treffenden Entscheidung zustehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausgeübt hat (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. zu allem auch: z. B. Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - ThürVBl 2011, 245 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 - Juris, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9/07 - BVerwGE 132, 110).

    Sie steht mit der durch Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Rangfolge der Auswahlkriterien im Einklang (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 - BVerwGE 118, 370; Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 - BVerwGE 136, 388).

  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11
    Zugleich müssen die Aussichten des Betroffenen, in einem neuen rechtmäßigen Verfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sein (vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - ThürVBl 2011, 245 m. w. N.; BVerfG, z. B. Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 1524; BVerwG, z. B. Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695).

    Der Beamte bzw. Richter kann beanspruchen, dass der Dienstherr das ihm bei der zu treffenden Entscheidung zustehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausgeübt hat (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. zu allem auch: z. B. Beschluss des Senats vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - ThürVBl 2011, 245 m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 - Juris, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 A 9/07 - BVerwGE 132, 110).

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11
    Zutreffend geht die angegriffene dienstliche Beurteilung von dem nach der Besoldungsgruppe R 4 bewerteten Statusamt des Vizepräsidenten des Obergerichts aus, das der Beigeladene im Beurteilungszeitraum (1. April 2008 bis zum 20. Mai 2011) innehatte und das die von ihm zu erfüllenden Anforderungen bestimmt (vgl. zur Statusamtsbezogenheit dienstlicher Beurteilungen: BVerwG, Urteil vom 2. April 1981 - 2 C 13/80 - ZBR 1981, 315; Schnellenbach, Dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, a. a. O., Rn. 292 m. w. N.).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11
    Eine solche mit Art. 33 Abs. 2 GG nicht zu vereinbarende Beurteilungspraxis (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - BVerfGK 1, 292 und vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398) ist weder gerügt worden noch bestehen sonst hierfür Anhaltspunkte.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11
    Sie steht mit der durch Art. 33 Abs. 2 GG vorgegebenen Rangfolge der Auswahlkriterien im Einklang (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14/02 - BVerwGE 118, 370; Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 - BVerwGE 136, 388).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11
    Ein Rechtssatz, dass dem Inhaber des höheren Statusamtes auch bei formal schlechterer Beurteilung grundsätzlich der Vorzug gegeben werden muss, lässt sich Art. 33 Abs. 2 GG nicht entnehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2007 - 2 BvR 2470/06 - BVerfGK 10, 474 und vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - NVwZ 2011, 1191).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11
    Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kann nicht dazu führen, dass das Gericht die fachliche oder persönliche Beurteilung des Betroffenen durch den Dienstvorgesetzten in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (vgl. Beschluss des Senats vom 25. August 2010 - 2 EO 735/09 - n. v.; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1980 - 2 C 8/78 - BVerwGE 60, 245 und Urteil vom 11. November 1999 - 2 A 6/98 - NVwZ-RR 2000, 366).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 2 A 13.10

    Schwerbehinderte Bewerber; Meldepflicht des öffentlichen Arbeitgebers;

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 18.07

    Altersgrenze für die Einstellung; Laufbahn; Lehrer; Bewerber; Gesetzesvorbehalt;

  • BVerwG, 11.11.1999 - 2 A 6.98

    Beurteilung, dienstliche, - der Soldaten nach ZDv 20/6; - Verschlechterung der -

  • BVerwG, 24.01.2011 - 2 B 2.11

    Landesbeamter; Lehrer; Einstellung; Übernahme; Probebeamtenverhältnis;

  • BVerwG, 27.10.1988 - 2 A 2.87

    Dienstliche Beurteilung eines Beamten - Leistung und Befähigung eines Beamten

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2004 - 4 S 1165/03

    Notenherabsetzung bei erstmaliger Beurteilung nach Beförderung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2000 - 10 A 11056/00

    Darlegungsanforderungen an einen Antrag auf Zulassung der Berufung; Grundsätze

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 4 S 353/11

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung; maßgeblicher

  • OVG Saarland, 26.07.2007 - 1 B 304/07

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung durch ein (politisches) Gremium

  • VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10

    Altersbeförderungsverbot, Vereinbarkeit mit dem Verbot der Altersdiskriminierung

  • OVG Niedersachsen, 26.07.2000 - 9 L 4640/99

    Abwasserkanal; Beitrag; Beitragssatz; betriebsfertige Herstellung;

  • OVG Thüringen, 08.04.2011 - 2 EO 192/09

    Beurteilung bei Beförderung im Beurteilungszeitraum

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

  • OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17

    Auswahlentscheidung zwischen Angestellten und Beamten

    Dabei hängt das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. u. a. Beschluss des Senats vom 30. Mai 2012 - 2 EO 890/11 - Juris, Rn. 38, m. w. Nw. zur Rspr.; Beschluss vom 30. April 2014 - 2 EO 366/13 - Abdruck S. 7 f.; Beschluss vom 9. Februar 2017 - 2 EO 802/16 - Abdruck S. 11).
  • OVG Thüringen, 18.07.2018 - 2 EO 693/17

    Auswahlentscheidung ohne Anhörung der (nicht gebildeten)

    Die Förderung der schwerbehinderten Beschäftigten des öffentlichen Arbeitgebers, die sich um den intern ausgeschriebenen Arbeitsplatz bewerben, wird vom Normzweck des § 81 Abs. 1 SGB IX nicht erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 2 A 13/10 - NVwZ-RR 2012, 320; Beschluss des Senats vom 30. Mai 2012 - 2 EO 890/11 - Juris, Rn. 26).

    Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören (vgl. Beschluss des Senats vom 30. Mai 2012 - 2 EO 890/11 - Juris, Rn. 27).

  • VG Hamburg, 09.03.2016 - 7 E 6767/15

    Zur Rechtswidrigkeit einer Baugenehmigung für eine sog. Folgeunterkunft für

    Voller gerichtlicher Prüfung unterliegt jedenfalls die Frage, inwieweit der richtige Beurteilungsmaßstab, innerhalb dessen gegebenenfalls eine bloße Plausibilitätskontrolle vorgenommen werden könnte, gewählt ist: Einschränkungen gerichtlicher Kontrollaufgaben bzw. -befugnisse und die damit einhergehende Beschränkung des aus Art. 20 GG folgenden Rechtsgewährleistungsanspruchs des Bürgers sind verfassungsrechtlich nur in wenigen Fällen eröffnet, in denen die Verwaltung entweder über einen für das Gericht uneinholbaren Wissensvorsprung verfügt oder eine mit tatsächlichen Unsicherheiten behaftete Prognoseentscheidung in Rede steht (BVerfG, Beschluss vom 2.6.2008, 1 BvR 349/04, NVwZ 2008, 1229, 1231; Beschluss vom 7.5.2008, 2 BvE 1/03, juris, Rn. 82; BVerwG, Urteil vom 29.1.1991, 4 C 51/89, NVwZ-RR 1991, 601; OVG Weimar, Beschluss vom 30.5.2012, 2 EO 890/11, BeckRS 2012, 58713).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2020 - 6 B 1461/19

    Dienstliche Beurteilung; im Wesentlichen gleich; Gesamturteil

    OVG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 EO 890/11 -, ThürVBl 2013, 39 = juris Rn. 31 m. w. N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Juli 2014 - 10 B 10320/14 -, NVwZ-RR 2014, 809 = juris Rn. 18; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Juli 2017 - 3 ZB 15.2274 -, juris Rn. 11 f.; Lorse in: Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 6. Aufl. 2016, A. Die dienstliche Beurteilung der Beamten, Rn. 259.

    OVG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 EO 890/11 -, a. a. O. Rn. 31, oder - was allerdings nur bei Vergabe der Bestnote und in Ausnahmefällen denkbar ist - die Leistungen bereits vor der Beförderung derart herausragend waren, dass sie auch gemessen an den höheren Anforderungen des neuen Amtes die gleiche Bewertung rechtfertigen.

  • VG Düsseldorf, 03.06.2022 - 2 L 2722/21

    - Konkurrentenstreit - Kausalität eines Defizits der dienstlichen Beurteilung für

    OVG Thüringen, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 EO 890/11 -, juris, Rn. 31 f.

    OVG Thüringen, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 EO 890/11 -, juris, Rn. 31 f.

  • VG Bremen, 18.09.2020 - 6 V 569/20

    Stellenbesetzung - Referat 41 (IT Querschnitt und IT-Basiskomponenten), 6 V

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass mit einem höheren Amt regelmäßig auch gesteigerte Anforderungen und ein größeres Maß an Verantwortung verbunden sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 -, juris, Rn. 16; vgl. auch Thüringer OVG, Beschluss vom 30.05.2012 - 2 EO 890/11 -, juris, Rn. 38).

    Die grundsätzliche Höhergewichtung der statushöheren Beurteilung schließt also nicht per se aus, dass ein Statusrückstand durch leistungsbezogene Kriterien kompensiert werden kann (Thüringer OVG, Beschluss vom 30.05.2012 - 2 EO 890/11 -, juris, Rn. 38).

  • VG Wiesbaden, 02.08.2022 - 3 K 1649/19

    Problematik der Regelabsenkung bei einer Beförderung zum Ende des

    Dementsprechend ist im Sinne einer im Einzelfall zu überprüfenden Regelvermutung davon auszugehen, dass die auf einem höheren Dienstposten erzielte Notenstufe grundsätzlich höher zu bewerten ist als die gleiche Notenstufe auf einem niedrigeren Dienstposten (Grigoleit, in: Battis, BBG, 6. Aufl. 2022, § 21 Rn. 10; s.a. BVerfG, Beschluss vom 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13 -, juris Rn. 59; BayVGH, Urteil vom 20.08.2020 - 6 B 18.2657 -, juris Rn. 22; OVG Koblenz, Beschluss vom 12.09.2000 - 10 A 11056/00 -, juris; OVG Weimar, Beschluss vom 30.05.2012 - 2 EO 890/11 -, juris Rn. 31; OVG Münster, Beschluss vom 04.08.2010 - 6 B 603/10 -, juris Rn. 7ff; OVG Lüneburg, Urteil vom 09.02.2010 - 5 LB 497/07 -, juris Rn. 31).

    Ein Automatismus, der stets zu einer Regelabsenkung führt, ist hierdurch gleichwohl nicht zulässig (deutlich OVG Weimar, Beschluss vom 30.05.2012 - 2 EO 890/11 -, juris Rn. 31), was die Ausführungsbestimmungen des C. auch auffangen, indem sie die Absenkung zwar zur Regel erklären - was nicht zu beanstanden ist -, dem Beurteiler aber gleichwohl die Möglichkeit geben, im Einzelfall an der Vornote festzuhalten.

  • OVG Thüringen, 10.03.2014 - 2 EO 511/13

    Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung einer Stelle eines Vorsitzenden

    Der Dienstherr ist insoweit verpflichtet, alle entscheidungserheblichen Tatsachen festzustellen, zu gewichten und seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 25. August 2010 - 2 EO 735/09 - Beschluss des Senats vom 30. Mai 2012 - 2 EO 890/11 - Juris; BVerwG, Urteil vom 22. September 1988 - 2 C 35/86 - Juris).
  • OVG Thüringen, 09.02.2017 - 2 EO 802/16

    Zulassung zum Studiengang an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche

    Vielmehr hängt das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. u. a. Beschluss des Senats vom 30. Mai 2012 - 2 EO 890/11 - Juris, Rn. 38, m. w. Nw. zur Rspr.; Beschluss vom 30. April 2014 - 2 EO 366/13 - Abdruck S. 7 f.).
  • VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21

    Stellenzuweisung zu einem bestimmten Beförderungskreis; Zulässigkeit eines

    Ein Beamter fällt, sobald er befördert worden ist, aus dem Kreis der vor der Beförderung mit ihm zu vergleichenden Beamten heraus und tritt in den Kreis der nunmehr mit ihm zu vergleichenden Beamten des Beförderungsamtes ein (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 EO 890/11 -, juris).
  • VG Bayreuth, 15.05.2023 - B 5 E 23.251

    Konkurrenteneilverfahren, Leistungsvergleich eines Beamten eines höheren

  • VG Bayreuth, 18.04.2023 - B 5 K 22.138

    Dienstliche Beurteilung, Regelabsenkung nach Beförderung im Beurteilungszeitraum,

  • VG Weimar, 04.09.2012 - 4 E 909/12

    Beamtenrecht: Ernennungsverbot bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze im

  • VG Gera, 13.07.2015 - 1 E 143/15

    Vergleichbarkeit von Beurteilungen unterschiedlicher Dienstherren

  • VG Gera, 13.07.2015 - 1 E 170/15

    Vergleichbarkeit von Beurteilungen unterschiedlicher Dienstherren

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